Steuerberatung

Zugang zu Fachanwälten und rechtlicher Beistand.

BERATUNG & QUALITÄTSMANAGEMENT

L | T | A LEMMER
Law – Tax – Audit
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

UNSERE KONDITIONEN FÜR MITGLIEDER DER GENOSSENSCHAFT

Für Mitglieder der Genossenschaft Heilberufe weichen wir von unseren bestehenden Kostennoten und bieten Ihnen eine hoch spezialisierte Steuerberatung (inkl. Buchhaltung, Jahresabschluss) zum Sondertarif auf Grundlage der StBVV an.
Auch für fachanwaltliche Rechtsberatung und Unternehmensberatung gewähren wir – abweichend von unseren üblichen Honorarsätzen – großzügige Vergünstigungen.

HEINRICH STEUERBERATUNGS-GMBH

Unsere Steuerberatung für Heilberufe und Ärzte verbindet steuerliche Expertise mit branchenspezifischem Wissen, um Sie in allen Phasen Ihrer beruflichen Laufbahn zu unterstützen. Von der Praxisgründung über Betriebswirtschaft bis hin zu speziellen Steuerfragen bieten wir maßgeschneiderte Beratung. Ziel ist es, Ihnen nicht nur steuerlich, sondern auch in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen, damit Ihre Praxis den Herausforderungen des Gesundheitswesens erfolgreich begegnen kann.

Neben den klassischen Leistungen der Steuerberatung sind unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Steuergestaltungsberatung bei der Praxisgründung, Praxisübernahme und Praxisübergabe
  • Beratung von Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Berufsausübungsgemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Gesetze im Gesundheitswesen
  • Beratung bei Praxisfusionen, Praxisnachfolge durch Schenkung und/ oder Kauf
  • Gestaltung von Versorgungsmodellen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich Praxisanalyse, Praxisführung, Praxisfinanzierung und Praxisbewertung
  • Etablierung und Aufbau von Selbstzahlerleistungen (IGeL)
  • Controlling in der Praxis
  • Komplexthemen: Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, Vermeidungsstrategien bei drohender Gewerblichkeit
  • Praxisanalyse (Rentabilität, Liquidität)
  • Praxen- und Branchenvergleich
  • Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Lösungsansätze bei speziellen Sachverhalten (z. B. Übertragung von Immobilien, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung)
  • Teilnahme an Betriebsprüfungen und Durchsetzungsberatung
  • Führung der Lohnbuchhaltung
  • Aufbereitung einer individuellen Finanzbuchführung für Ärzte und andere Heilberufe mit speziellem Kontenrahmen, auf Wunsch auch online möglich
  • Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Steuerzahlungen
  • Erstellung der Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschußrechnung) bzw. des Jahresabschlusses
  • Erstellung der dazugehörigen Steuererklärungen

PROVOTUM

Lohnkostenmanagement – Kostenoptimierte Gestaltung von Neueinstellungen, Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen

In den letzten Jahren ist die Abgabenbelastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge signifikant gestiegen – zum Nachteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn einerseits wachsen die Kosten, gleichzeitig sinkt der Verdienst. Dabei werden für Unternehmen gerade in Zeiten erhöhten Fachkräftemangels die Bindung und Motivation ihrer Mitarbeiter immer wichtiger.

RECHTSANWALT LARS SZOTOWSKI

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND ARBEITSRECHT


Das Medizinrecht umfasst das Berufsrecht der Heilberufe, Vertragsarztrecht, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Arzthaftungs- und Apothekenrecht, das Recht der Privaten Krankenversicherung und das Arzthaftungsrecht. Häufige Fallkonstellationen betreffen die Prüfung der Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Ich betreue auch Praxisgründungen und -Übernahmen, für die neben medizinrechtlichen Kenntnissen auch Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Gesellschafts- und Steuerrechts unerlässlich sind.

Als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner der Kanzlei Bergsdorf Rechtsanwälte stehe ich Ihnen in allen Rechtsfragen des Medizin- und Arbeitsrechtes deutschlandweit bei.

Mitglieder der BG für Heilberufe erhalten von uns eine kostenlose telefonische Erstberatung im Bereich Medizinrecht werktags innerhalb von 48 h.